Da das Objekt ab der Rückzahlung des Baudarlehens (Ende 2027) aufgrund der Anwendung der Entgeltberechnung des § 14 WGG nur sehr geringe Mieten samt EVB bringt, wäre es wichtig zu wissen, mit welchen Erhaltungskosten bis 2053 zu rechnen ist.
Die gesamte Liegenschaft und auch dessen Bauteile wurden nach dessen wirtschaftlicher Nutzungsdauer bewertet und in einem Gesamtplan nach deren Umsetzung monetär bewertet.